Haben Sie Mandanten, die im Rahmen von Eigentümergemeinschaften an einem Konto für Instandhaltungsrücklagen beteiligt sind? Dann können Sie mit folgendem Tipp der Zeitschrift Finanztest Punkte machen:
Die Zeitschrift Finanztest 03/2011 meldet, dass es sich lohnt, mehrere Banken nach Anlagemöglichkeiten für die Instandhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft zu fragen.
Da die Rücklage sicher angelegt werden muss und im Bedarfsfalle kurzfristig zur Verfügung stehen muss, sind die Anlagemöglichkeiten begrenzt. Am ehesten kommen Fest- oder Tagesgelder sowie das Sparkonto infrage. Viele Banken speisen die Anleger lt. Finanztest mit mageren Zinsen von unter einem halben Prozent ab.
Es lohnt sich aber, mehrere Banken nach Alternativen zu fragen. Einige Institute bieten auf speziellen Konten für Eigentümergemeinschaften mehr als 1 Prozent an. Bei einer Rücklage von insgesamt ? 50.000 kann das je nach Angebot einen Unterschied von ? 675 pro Jahr bedeuten.
Die anlegende Bank führt die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag automatisch an das zuständige Finanzamt der Eigentümergemeinschaft ab. Wenn der einzelne Eigentümer eine Günstigerprüfung durchführen lassen möchte, ob sein persönlicher Steuersatz günstiger ist als der Abgeltungsteuersatz, muss er seinen Anteil an der Instandhaltungsrücklage in seiner Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen. Hierfür braucht er eine Bescheinigung der Bank sowohl über den Gesamtbetrag der abgeführten Abgeltungsteuer inkl. Soli als auch über den auf ihn entfallenden Einzelbetrag.
Hier geht es zur Meldung der Zeitschrift Finanztest. Dort finden Sie auch eine Liste der Banken mit günstigen Konditionen für Rücklagekonten.
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